Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Was kann beantragt werden?
Zuschüsse für
•    Schul- und Kindergartenausflüge
•    Persönlicher Schulbedarf
•    Schüler- und Kindergartenbeförderung
•    Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
•    Mittagsessen in Schulen und Kindergärten
•    die Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten


Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Leistungsberechtigte nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, also Kinder, die vom Jobcenter oder vom Sozialamt Leistungen für den Lebensunterhalt bekommen, sowie Kinder, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Geringverdiener können antragsberechtigt sein.
Die Leistungen werden nicht als bare Geldleistung, sondern in Form von Gutscheinen und Direktzahlungen an den jeweiligen Leistungserbringer gewährt.



Wohin können sich künftig die Leistungsberechtigten wenden und Anträge abholen?
•    Jobcenter, Bad Kreuznach und Kirn
•    Info-Büro Kreisverwaltung Bad Kreuznach
•    Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis
•    Sekretariate der Schulen
•    Leitungen der Kindertagesstätten



Die Bearbeitung aller Anträge soll zentral für den gesamten Landkreis Bad Kreuznach in einem gemeinsamen Büro von Kreisverwaltung und Jobcenter im Bürogebäude des Jobcenters Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 16, vorgenommen werden. Derzeit wird eine solche Verwaltungseinheit gemeinsam von Jobcenter und Landkreis eingerichtet.
Anträge werden für die Zukunft und längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Es ist auch eine rückwirkende Bewilligung von Leistungen möglich, wenn die Anspruchsvoraussetzungen schon zu Beginn des Jahres 2011 vorlagen und ein Antrag bis spätestens zum 30.04.2011 eingegangen ist.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erfordert ein hohes Maß an zusätzlichem Aufwand. Schon heute weist die Verwaltung darauf hin und bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge bei allen Bemühungen am Anfang etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

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Verbandsgemeindeverwaltung
Rüdesheim / Nahe
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim

Tel.: 0671 / 371-0
Fax: 0671 / 371-59

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