Neue Richtlinien zur Wirtschaftsförderung durch die Verbandsgemeinde Rüdesheim

Seit 2001 fördert die Verbandsgemeinde Rüdesheim den Ankauf von gewerblich nutzbaren Grundstücken. Die bestehenden Richtlinien wurden jetzt aktuallisiert und sind in dieser Ausgabe vollständig unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde“ abgedruckt.

 

Eine wichtige Änderung für alle Interessenten:
Ein Antrag auf Bezuschussung kann jetzt auch gestellt werden, wenn der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist (bis zu 6 Monaten rückwirkend).

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rubrik Wirtschaft / Wirtschaftsförderung oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung durch Herrn Heinz-Martin Schwerbel, Tel.: 0671/371-37.

 

KONTAKT

Verbandsgemeindeverwaltung
Rüdesheim / Nahe
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim

Tel.: 0671 / 371-0
Fax: 0671 / 371-59

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