Zur Beantragung von Dokumenten sind folgende gesetzliche Vorgaben zu beachten:
- Der Antrag auf Ausstellung muss durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen, in der Regel von einem Elternteil. Der zweite Elternteil kann das Dokument abholen, oder schriftlich das Einverständnis zur Ausstellung von Dokumenten erteilen.
- Dem Bürgerbüro muss ein aktuelles, biometrietaugliches Foto des Kindes vorgelegt werden.
- Ab dem 10. Geburtstag muss das Kind bei der Beantragung anwesend sein, bzw. ist
dies bei der Ausstellung von Reisepässen schon ab dem 6. Geburtstag notwendig.
- Bitte stellen Sie die Größe und die Augenfarbe des Kindes fest.
Die Gebühren richten sich nach der Art des Dokumetes und sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Kinderreisepass: 13,00 Euro (6 Jahre gültig aber längstens bis zum 12. Geburtstag) wird sofort ausgestellt.
Personalausweis: 22,80 Euro (6 Jahre gültig) Herstellungsdauer 3 - 4 Wochen
Reisepass: 37,50 Euro (6 Jahre gültig) Herstellungsdauer 3 - 4 Wochen
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter der
Telefon-Nr. 0671/371-150
Ihr Team im Bürgerbüro