Information für alle Verkehrsteilnehmer


Verkehrszeichen 325.1:

Dieses Zeichen bedeutet, dass ein verkehrsberuhigter Bereich beginnt. Innerhalb dieses Bereiches gelten folgende Vorschriften:

 

1.    Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

2.    Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.


3.    Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4.    Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5.    Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.


Verkehrszeichen 325.2:


Dieses Zeichen bedeutet das Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches und ist mit einem Rotstrich von unten links nach oben rechts versehen. Wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, ist wartepflichtig.

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Örtliche Ordnungsbehörde