Eine Bitte Ihrer Feuerwehr - Abbrand von Grünschnitt


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gerade in den kommenden Tagen und Wochen werden wieder vermehrt pflanzliche Abfälle (sog. Grünschnitt) verbrannt werden, was naturgemäß nicht selten zu einer erkennbaren und weit sichtbaren Rauchentwicklung führt.

In Rheinland-Pfalz sind Abbrände von größer drei Kubikmetern bei der örtlichen Ordnungsbehörde der VG-Verwaltung schriftlich anzeigepflichtig - nicht: genehmigungspflichtig - und dürfen bspw. nur mit einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Gebäuden jeder Art etc. in einem Zeitraum von drei bis 20 Tagen nach Anzeige erfolgen. Zudem ist der Abbrand fortlaufend durch eine erwachsene Person vor Ort zu überwachen und darf nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr werktags erfolgen.

Unabhängig hiervon, werden regelmäßig Abfälle kleiner drei Kubikmeter verbrannt, die somit nicht anzeigepflichtig sind - und leider oftmals nach einer gewissen Zeit „alleine gelassen werden“... nicht selten führt die dann immer noch weithin sichtbare Rauchentwicklung zu einer gutgläubigen Alarmierung der Feuerwehr.

Wir haben eine Bitte: informieren Sie rechtzeitig Ihren örtlichen Wehrführer - unabhängig vom Volumen des zum Abbrand vorgesehenen Grünschnittes.

Und: bitte bleiben Sie vor Ort, so lange die Rauchentwicklung fortbesteht. Bewachte Feuerstellen führen nur ganz selten zu Alarmierungen!

Und wenn doch eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt, können wir diese zumindest frühzeitig einordnen und eigene Maßnahmen treffen.

VIELEN DANK sagen

Ihre

Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Rüdesheim