Verunreinigungen durch Hundekot / Anleinpflicht


Auch private Grünanlagen, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen sollen nicht als Hundetoiletten missbraucht werden, denn der Hundekot gelangt in die Lebensmittelkette und kann zu gesundheitlichen Schäden bei Mensch und Tier führen.

Daher die Bitte an alle Hundehalter:

Verhalten Sie sich ordnungsgemäß; sorgen Sie dafür,

dass niemand durch  Hundekot belästigt oder geschädigt wird!

 

Ebenfalls weisen wir erneut darauf hin, dass Hunde innerorts stets anzuleinen sind. Außerorts sind Hunde immer dann anzuleinen, wenn sich Personen in der Nähe befinden. Wer mit seinem Hund außerorts unterwegs ist und das Tier ableint, muss den Hund im Blickfeld haben und ihn ggfls. sofort zurückrufen können, wenn sich Passanten nähern.

Wir appellieren an alle Hundehalter, sich verantwortungsvoll an die Vorgaben zu halten und somit zur Vermeidung von Konflikten beizutragen.

Wer sich nicht an die vorgenannten Vorgaben hält, verstößt gegen unsere Gefahrenabwehrverordnung und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden. 

 

Fachbereich Ordnung & Soziales

Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim