Verwaltungsgebäude VG Rüdesheim

Ärztliche Versorgung

Förderung der hausärztlichen Versorgung 

Förderrichtlinien

Präambel:

Die Verbandsgemeinde Rüdesheim mit 32 Ortsgemeinden und ca. 29.000 Einwohnern ist überwiegend ländlich geprägt. Ein Großteil der Versorgungseinrichtungen (Lebensmittel, Ärzte etc.) befindet sich in den benachbarten Städten Bad Kreuznach und Bad Sobernheim. Daneben haben die Ortsgemeinden Rüdesheim und Waldböckelheim sowie Hargesheim aufgrund ihrer Größe eine gewisse zentrale Funktion.

Die hausärztliche Versorgung ist ein wichtiges, gesellschaftspolitisches Thema, dem wir uns, gerade für die Bevölkerung im ländlichen Raum, stellen müssen.

Die Verbandsgemeinde Rüdesheim ist bestrebt, die Bemühungen der Ortsgemeinden und der Verwaltung nach besten Kräften zu unterstützen.

 

Ziel und Zweck: 

Die hausärztliche Versorgung in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rüdesheim kann insgesamt gesehen als noch gut betrachtet werden.

Belegbar ist, dass sich immer weniger Ärzte auf dem sog. flachen Land niederlassen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig (lange Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste, Vereinbarung von Familie und Beruf, Verdienst-möglichkeiten etc.).

Um allen Bevölkerungsschichten, gerade alten Menschen und solchen mit Behinderung, die wohnortnahe Erreichbarkeit eines Hausarztes und auch Hausbesuche zu ermöglichen, soll die Übernahme oder die Neuansiedlung einer Hausarztpraxis in der Verbandsgemeinde Rüdesheim finanziell gefördert werden.

Mit dieser Fördervereinbarung soll grundsätzlich nur die hausärztliche Versorgung sichergestellt werden.

Darüber hinaus sind entsprechende Förderanträge von Fach-, Zahn- und insbesondere Kinderärzten sehr willkommen. Über eine evtl. Förderung analog dieser Richtlinien wird im Einzelfall im Haupt- und Finanzausschuss entschieden.

 

Fördervoraussetzungen:

 Gefördert wird:

  • Die Übernahme einer Hausarztpraxis in der VG Rüdesheim.
  • Die Neuansiedlung einer Hausarztpraxis in der VG Rüdesheim. 

    Ausgeschlossen ist die Förderung bei:
  • Verlegung des Arztsitzes von einer Ortsgemeinde in eine andere innerhalb des VG Gebietes
  • Der zusätzlichen Aufnahme eines weiteren Arztsitzes in eine bestehende Praxis zwecks Vergrößerung

    Die Förderung ist an keine weiteren Voraussetzungen gebunden (eigene Immobilie etc.)


Höhe der Förderung:

Die Förderhöhe wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 10.000 € gewährt.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, der Verbandsgemeinderat setzt jährlich mit dem Haushaltsplan die zur Verfügung stehenden Mittel fest.


Zuwendungsvoraussetzungen:

Der Antrag muss grundsätzlich vor der geplanten Niederlassung bzw. Übernahme gestellt werden, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, wenn die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erfolgt ist.

Die Zuwendung kann nur erfolgen, wenn der Empfänger eine vertragsärztliche Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz im Fördergebiet erhalten hat.


Die Förderung ist daran gebunden, dass die Praxis mindestens 5 Jahre geführt wird, ansonsten ist die Förderung anteilig (auf 60 Monate gerechnet) zurückzuzahlen.