Wichtige Information für die Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen


Zum ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz informiert die Stadtverwaltung Bad Kreuznach im Hinblick auf die Entgeltbescheide für 2017 und 2018 wie folgt:

(...)

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung die „Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinde Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen – Abwasserentgeltssatzung BME -“ vom 19.12.2016 für unwirksam erklärt.

Die aufgrund dieser Satzung erlassenen Bescheide über Abwasserentgelte für die Veranlagungsjahre 2017 und 2018 sind somit rechtwidrig.

Wir nehmen die betroffenen Bescheide über Abwasserentgelte zurück und erstatten den Entgeltpflichtigen ihre Zahlungen.

gez. Heinrich, Bürgermeister