Anleinpflicht für Hunde, Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung


Außerhalb der Ortslage sind die Hunde sofort anzuleinen, wenn sich Personen nähern. Außerdem müssen sich die Hunde stets im Herrschaftsbereich und in Sichtweite des Führers aufhalten.

Wir appellieren an alle Hundehalter, sich verantwortungsvoll an die Vorgaben zu halten und somit zur Vermeidung von Konflikten beizutragen. Wer sich nicht an die vorgenannten Vorgaben hält, verstößt gegen unsere Gefahrenabwehrverordnung und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden.

Um dringende Beachtung wird gebeten.


Fachbereich Ordnung & Soziales

Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim