Abwasserentgelte in den Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen


Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren finanziellen Planungen. Treffen Sie entsprechende Vorsorge.

Bitte beachten Sie auch, dass ein evtl. Widerspruch gegen die Bescheide keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. die Zahlungspflicht besteht weiterhin, dann allerdings nur vorläufig.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim