Wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen


Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach hat auf Grundlage der gültigen Abwasserentgelt-satzung für den Bereich der neun Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster a.St.-Ebernburg die Entgeltsätze für die Jahre 2017 – 2020 beschlossen. Die Entgeltbescheide sollen demnächst versandt werden. Für die Jahre 2017 – 2019 wird eine Nachzahlung erhoben, für das Jahr 2020 werden die Vorauszahlungen festgesetzt. Die Entgeltsätze im Detail können Sie dieser Ausgabe unter der Rubrik „Mitteilungen anderer Behörden“ entnehmen.

 

Bedingt durch die Nachzahlung für 3 Jahre müssen Sie daher mit einem größeren Zahlungsbetrag rechnen. In der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Bad Kreuznach wurde von Seiten der Stadt vorgeschlagen, großzügig Ratenzahlungen anzubieten. Wir weisen vorsorglich aber darauf hin, dass dabei grundsätzlich Stundungszinsen anfallen, die im Vergleich zu den aktuell üblichen Zinsen relativ hoch sind.

Zinslose Stundungen, die zwar nicht ausgeschlossen sind, werden nur in besonderen Härtefällen gewährt. Für diesen Fall ist bei der Stadtverwaltung, Kämmereiamt, ein detaillierter Antrag mit Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu stellen.

 

Weiterhin möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass ein Widerspruch gegen die Entgeltbescheide keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. der Zahlungsverpflichtung muss vorläufig nachgekommen werden, auch wenn Widerspruch eingelegt wird.  

 

Noch einige kurze Anmerkungen hierzu in eigener Sache:

Von unserer Seite aus, sprich der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, ist die derzeitige Situation im Ergebnis nicht zufriedenstellend. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die geforderten Entgelte im Gesamtbetrag zu hoch und die Gebührenstruktur mit den hohen Grundgebühren/Wiederkehrenden Beiträgen im Hinblick auf Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sozial unausgewogen sind.

 

Die Kalkulation der Entgelte wurde durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft mit dem Ergebnis „Die vorgelegte Kalkulation ist grundsätzlich systematisch nicht zu beanstanden“.

Die näheren Erläuterungen im Prüfbericht lassen jedoch erkennen, dass die Stadt Bad Kreuznach sehr einseitig ihren Spielraum bei den Kalkulationsmethoden zu ihren Gunsten angewandt hat. Dies gilt insbesondere bei der Verteilung der Schulden der Verbandsgemeindewerke BME und der Verteilung der allgemeinen Verwaltungskosten auf die drei Teilbereiche - Stadt KH, Stadtteil BME und Ortsgemeinden BME.

Ein weiterer Faktor für die hohen Entgelte ist die Einbeziehung einer Eigenkapitalverzinsung als Mindestgewinn, der nicht zwingend vorgeschrieben ist.

 

Wir bleiben, was die Kalkulation betrifft, aber „am Ball“ und prüfen derzeit mit unserem Rechtsbeistand Dr. Meiborg, ob im Rahmen eines Musterverfahrens gegen die Kalkulation gerichtlich vorgegangen werden soll. 

Leider sind wir als Verbandsgemeinde rechtlich daran gehindert gegen die Spartenregelung – d.h. jeweils eigene Entgelte für Stadt, Stadtteil und Ortsgemeinden – vorzugehen, da wir leider der Entgeltsatzung zustimmen mussten. Allerdings sind hier derzeit von Seiten der Ortsgemeinden Überlegungen im Gange, gegen diese Satzung mit der Normenkontrollklage vorzugehen.

 

Wir bedauern ausdrücklich die für Sie als Entgeltschuldner sehr unglückliche Situation und hätten uns in der nachgehenden Betrachtung der Verhandlungen eine bessere Lösung gewünscht.

 

Ihre

Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim