Rasenmähen - laut und lästig


Das Benutzen solcher Maschinen ist Privatpersonen auch während der Mittagsruhezeit von 13.00 – 15.00 Uhr nicht gestattet.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Um Ihr nachbarliches Verhältnis nicht zu beeinträchtigen, führen Sie bitte laute Tätigkeiten außerhalb der Ruhezeiten durch und nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner und Nachbarn.

Fachbereich Ordnung & Soziales