Verbandsgemeinde Rüdesheim fördert Balkonkraftwerke


Um den Klimaschutzzielen auch auf kommunaler Ebene Rechnung zu tragen und einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 22.03.2023 auf Vorschlag von Bürgermeister Markus Lüttger den Erlass der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken beschlossen.

Für Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung bis 600 W gelten vereinfachte Anmelde- und Installationsvorgaben. Die Montage der Geräte ist einfach und kann vom Eigentümer selbst vorgenommen werden.

Die Förderung beträgt 100,00 € je Haushalt bzw. Wohneinheit, der mit einem Balkonkraftwerk bzw. Stecker-Solargerät ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.

Geräte, welche vor dem 01.04.2023 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.

Förderanträge können per E-Mail an solar@vg-ruedesheim.de oder schriftlich an

Verbandsgemeinde Rüdesheim
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim

eingereicht werden.

Nähere Informationen können der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken entnommen werden. Bitte benutzen Sie bei der Antragsstellung das vorgesehene Antragsformular.