Hinweisgeberstelle

Hinweisgeberstelle

Meldekanal entsprechend der EU-Whistleblower-Richtlinie


Whistleblower-Richtlinie: Was ist das?

Die Whistleblower-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die sog. „Whistleblower“ oder „Hinweisgeber“ schützen soll. Sie entfaltete zum 17. Dezember 2021 - aufgrund fehlender nationaler Rechtssetzung - ihre rechtliche Wirkung.


Whistleblower / Hinweisgeber: Was, wer ist das?

Ihnen ist etwas aufgefallen, das nicht rechtens war? Etwas, was Ihnen, Bürgerinnen und Bürgern, der Stadtverwaltung, der Behörde, Kunden oder der Allgemeinheit schaden könnte? Dann geben Sie hier - einfach und anonym - einen fundierten und validierten Hinweis.

Um diesen Schutz gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie zu gewährleisten, haben wir einen singulären Meldekanal und ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Mit deren Hilfe sollen Whistleblower Fehlverhalten in der Behörde frühzeitig melden und aufdecken können. Beantworten Sie dazu einfach einige Fragen und formulieren Sie ihren Hinweis. Bedenken Sie jedoch auch, dass Sie durch diesen Hinweis evtl. Anschuldigungen und / oder arbeitsrechtliche bzw. dienstrechtliche Schritte gegenüber Beschäftigten auslösen können. Daher bitten wir Sie um eine gewisse Reflexion bevor Sie diesen Hinweisgeberkanal nutzen.

Am Ende können Sie alles nochmal kontrollieren. Nur eine eigens beauftragte Vertrauensperson kann Ihren Hinweis sehen. Ihre Anonymität bleibt geschützt.

Weitere Informationen finden Sie direkt im Meldekanal und Hinweisgebersystem:

Whistleblower-Richtlinie (rlp.de)