Vorsitz:
Erster Beigeordneter Heinz-Martin Schwerbel
Aufgaben:
Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates im Bereich der Baumaßnahmen der Verbandsgemeindewerke.
Vorberatung der dem Verbandsgemeinderat gemäß § 32 II GemO und § 2 EigAnVO vorbehaltenen Beschlussfassungen; insbesondere:
1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,
2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Verlustes,
3. die Bestellung des Abschlussprüfers,
4. die Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung,
5. den Abschluss von Verträgen, die die gemeindliche Haushaltswirtschaft erheblich belasten,
6. die Rückzahlung von Eigenkapital,
7. die Beschlüsse über Satzungen,
8. die Sätze und Tarife für die Entgelte,
9. die langfristigen Planungen von Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 2.000.000,-- €,
10. die Veräußerung von Vermögen des Eigenbetriebes mit einem Wert von über 50.000,-- €.
Abschließende Entscheidung für den Bereich der Verbandsgemeindewerke:
gemäß § 3 V EigAnVO und § 4 III der Eigenbetriebssatzung, insbesondere:
1. die Grundsätze für die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung,
2. die Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lieferungen und Leistungen des Eigenbetriebs, soweit es sich nicht um Tarife handelt,
3. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach § 16 III Satz 2 EigAnVO und Mehrausgaben nach § 17 V Satz 2 EigAnVO für Vorhaben des Vermögensplans, wenn diese 10 v.H. des Ansatzes, mindestens jedoch EUR 10.000,-- €, überschreiten,
4. die Veräußerung von Vermögen des Eigenbetriebes mit einem Wert von 5.000,-- bis 50.000,-- €,
5. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen über die Verwaltungsgerichtsinstanz ab einem Streitwert im Einzelfall von über 4.000,-- €, bei Streitigkeiten vor einem Finanzgericht in allen Fällen,
6. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermögensplans über 20.000,-- € im Einzelfall sowie in unbegrenzter Höhe, sofern der Vergabe eine beschlossene Planung zugrunde liegt,
7. den Abschluss von Verträgen, die im Einzelfall zu einer Folgeverpflichtung von mehr als 5.000,-- € p.a. führen,
8. die langfristigen Planungen von Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von unter 2.000.000,-- €,
9. die zinslose Stundung von Forderungen bis 20.000,-- €, die verzinste Stundung von Forderungen über 4.000,-- € oder mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren,
10. den Erlass von Forderungen über 1.000,-- €
11. die Zustimmung zur Ernennung von Beamten des gehobenen Dienstes, zur Einstellung und Eingruppierung der dem gehobenen Dienst vergleichbaren Angestellten, zur Entlassung oder Kündigung gegen deren Willen sowie Anträgen auf Altersteilzeit und Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns.