B E K A N N T M A C H U N G
Bürgerbeteiligung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Straußberg – Hardrech – Im Flürchen – Auf dem Bauernstück“ der Ortsgemeinde Hargesheim
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Straußberg – Hardrech – Im Flürchen – Auf dem Bauernstück“ der Ortsgemeinde Hargesheim liegt in der Zeit
vom 16.12.2024 bis einschließlich 16.01.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Zimmer 220, während den allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden die auszulegenden Unterlagen zur 4. Bebauungsplanänderung „Straußberg – Hardrech – Im Flürchen – Auf dem Bauernstück“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter https://www.vg-ruedesheim.de/ihre-verbandsgemeinde/service/bauleitplanung/
zur Einsichtnahme bereitgestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird während der oben genannten Veröffentlichungsfrist den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie auch per Post verschickt oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, erklärt werden.
Folgende Unterlagen werden zur Einsicht bereitgehalten:
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Fachbeitrag Artenschutz Juli 2024
- Geotechnischer Bericht vom 15.09.2023
- Hochwasservorsorgekonzept der VG - Bereich Hargesheim
55595 Hargesheim, Haiko Grün
den 02.12.2024 Ortsbürgermeister