Eltern-ABC
Anmeldung künftiger Erstklässler
Datenschutz
Hausaufgaben Tipps und Hilfen für Eltern und Schüler
Individuelle Förderung
Leistungsbeurteilung
Mitnahme von fremden Schulkindern
Radfahrtraining
Schulärztliche Untersuchung
Zurückstellung vom Anfangsunterricht
Anmeldung künftiger Erstklässler
In der 3. und 4. Schulwoche nach den Sommerferien finden in allen Grundschulen die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und -anfänger für das nächste Schuljahr statt. Die Sorgeberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten eine Aufforderung durch die Schule. Dabei wird der Termin genannt. Die Termine werden aber auch in der örtlichen Presse bzw. in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31.08. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Jüngere Kinder können die Schule besuchen, müssen dies aber nicht. Wir nennen sie deshalb "Kann-Kinder". Die Kann-Kinder werden im Februar vor der Einschulung angemeldet.
Zur Anmeldung bringen die Eltern bitte die Geburtsurkunde ihres Kindes und eine Bescheinigung des Kindergartens mit.
Die Schule erfragt bei der Anmeldung die Personalien des Kindes und der Eltern, soweit diese für den Schulalltag wichtig sind, besonders auch zu beachtende gesundheitliche Probleme des Kindes.
Die Eltern sollen diesen ersten Kontakt mit der Schule nutzen, um frühzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Daher soll das Kind zur Anmeldung mitgebracht werden. Es lernt auf diesem Weg "seine" Schule schon ein wenig kennenlernen.
Datenschutz
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen (und Ihrem Kind) einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der Grundschule Waldböckelheim geben:
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich ist die
Grundschule Waldböckelheim
M. Hannes und K. Schäffken
Schulstr.6
55596 Waldböckelheim.
Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen stehen Ihnen die Schulleitung in Kooperation mit dem schulischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Diesen erreichen Sie unter gswaldboeckelheim.sl@freenet.de bzw. 06758 - 969955.
2. Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Ihres Kindes verarbeitet?
Die Daten werden zur Erfüllung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 67 Schulgesetz und den dazugehörigen Schulordnungen verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler um Schulverwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch Schulnoten.
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir zur Veranschaulichung unserer schulischen Arbeit auf unsere Homepage mit Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Fotos und Texte die über ein Jahr hinaus noch dort eingestellt bleiben könnten.
Bei der Nutzung schulischer Informationstechnik (z.B. Rechner im Computerraum) wird nur die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler protokolliert.
Gelegentlich nutzen die Kinder im Rahmen des Programms „Medienkompetenz macht Schule“ Online-Lernplattformen. Sofern ihr Kind im Unterricht diese Lernplattformen nutzen wird, können wir Sie gerne, falls gewünscht, gesondert über die Datenverarbeitungsvorgänge unterrichten.
3. An welche Stellen können Daten übermittelt werden?
a. Private und öffentliche Stellen
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir Daten beispielsweise an die Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger oder an eine andere Schule bei einem Schulwechsel. Wir geben keine Schülerdaten an private Stellen für Werbezwecke weiter.
b. Auftragsverarbeitung
Unsere Schule verwendet keine Cloud-Produkte.
Im Übrigen bestehen im Zusammenhang mit der Wartung unserer EDV / bestimmter Softwareprodukte Auftragsverhältnisse mit privaten Unternehmen. Dabei ist ein Zugriff auf Daten durch das Unternehmen möglich.
4. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Wir löschen die Daten von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Schule. Für einige Unterlagen bestehen spezielle Aufbewahrungsfristen, z.B. werden Klassenbücher sowie Unterlagen über die Lernmittelfreiheit 3 Jahre, Einzelfallakten des Schulpsychologischen Dienstes 5 Jahre aufbewahrt.
5. Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?
Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu, z.B. das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten; das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die bei uns gespeicherten Informationen über Sie und Ihr Kind zu. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem können Sie sich bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes an die Schule bzw. den dortigen schulischen Datenschutzbeauftragten sowie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.
Individuelle Förderung
Der Unterricht soll die Lernfreude der Kinder erhalten und weiter fördern. Bei auftretenden Lernschwierigkeiten tragen Fördermaßnahmen dazu bei, diese auszugleichen. Sie finden integrativ im Klassenunterricht oder in klassenübergreifenden Fördergruppen statt.
Integrierte Fremdsprachenarbeit
Rheinland-Pfalz hat für alle Grundschulen die Integrierte Fremdsprachenarbeit in der Stundentafel verankert. Ab dem 1. Schuljahr lernen die Kinder Englisch oder Französisch. Die Wahl der Sprache richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule. Wir nennen das Sprachenlernen "Integrierte Fremdsprachenarbeit", weil sie möglichst nicht in Form von Fachunterricht, sondern die ganze Woche über in kleinen Einheiten unterrichtet werden soll, vorzugsweise von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Die Integrierte Fremdsprachenarbeit schließt Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben mit ein, um erste Ausdrucksmöglichkeiten in einer Fremdsprache zu finden und weiterzuentwickeln. Kinder und Lehrkräfte dokumentieren gemeinsam die Erfahrungen und ihre Lernfortschritte mit der Fremdsprache in einer besonderen Sammelmappe: dem Sprachenportfolio. Es ist verpflichtend zu führen. Lassen Sie sich über den fachlichen und pädagogischen Einsatz dieses Portfolios und die damit verbundenen Ziele von der Schule informieren.
Leistungsbeurteilung
Noten vermitteln Sicherheit und sind den Eltern aus der eigenen Schulzeit bekannt. Dennoch sagen sie allein wenig darüber aus, wie das Kind seine Leistungen erreicht hat und wo in seiner Lernentwicklung Stärken und Schwächen aufgetreten sind. Die Jahreszeugnisse der Klassenstufe 3 und 4 werden deshalb durch angekreuzte Kompetenzstufen Uhres Kindes ergänzt.
Das früher übliche Halbjahreszeugnis der Klassenstufe zwei ist durch ein Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch ersetzt worden. Dies fördert den direkten Kontakt zwischen Elternhaus und Schule im Hinblick auf die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes. Auch in den Klassenstufen 3 und 4 findet nun vor dem Notenzeugnis zum Halbjahr zusätzlich ein verbindliches Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch statt.
Selbstverständlich fließen in die Zeugnisse nicht nur die Noten der "Klassenarbeiten" ein, sondern auch die Ergebnisse unterschiedlicher Lernkontrollen, die nicht in jedem Fall mit einer Note, sondern auch mit einer verbalen Rückmeldung versehen sein können.
Mitnahme von (fremden) Schulkindern
Oft wird an uns die Frage heran getragen, wie es um den Versicherungsschutz steht, wenn Eltern außer ihren eigenen auch fremde Kinder auf dem Schulweg im Auto transportieren. Laut Unfallkasse obliegt die Organisation und Aufsichtspflicht des Schulweges den Eltern. Wenn Sie also Ihrem Kind erlauben, bei anderen Elternteilen mitzufahren, liegt das in Ihrer Verantwortung. Grundsätzlich raten wir jedoch, das mit den einzelnen betroffenen Eltern abzuklären. Sollte das Auto auf dem Weg verunfallen, haftet – wie auch bei Privatfahrten – der/ die UnfallverursacherIn. Hier sind Sie jedoch über Ihre Kfz-Haftpflicht abgesichert. Ist es Ihr ausdrücklicher Wunsch, dass Ihr Kind von niemanden mitgenommen wird, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden uns bemühen - soweit das organisatorisch möglich ist – darauf zu achten. Für alle Mitfahrgelegenheiten gilt zudem: Denken Sie an die Sitzerhöhungen für die Kinder. Ohne diese dürfen Sie kein Kind an Bord nehmen!
Weitere Informationen zum Thema „Schulweg“ erhalten Sie bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Radfahrtraining
Das sichere Radfahren jedes Kindes am Ende der Grundschulzeit gehört zu den verbindlichen Kompetenzerwartungen des Sachunterrichts. Die Kinder der vierten Schuljahre nehmen an der von der Polizei unterstützten Radfahrausbildung teil und erhalten die Möglichkeit, den Fahrradführerschein zu erwerben.
Schulärztliche Untersuchung
Bei der Schulanmeldung erfahren die Eltern den Termin für die Untersuchung durch die Schulärztin. Die Untersuchung ist Pflicht für alle angemeldeten Kinder. Die Ärztin stellt fest, ob das Kind aus gesundheitlicher Sicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen.
Zurückstellung vom Anfangsunterricht
Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes vom Schulbesuch kann von den Eltern bei der Schulleitung beantragt werden. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Eine Zurückstellung kann jedoch nur aus wichtigem Grund erfolgen, das sind vor allem "medizinische" Gründe. Deshalb wird in jedem Falle das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist. Die Grundschule erwartet keine "fertigen" Schülerinnen und Schüler, sondern lässt den Kindern im Anfangsunterricht ausreichend Zeit, ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
Wird eine Zurückstellung für ein Jahr ausgesprochen, so kann ein Schulkindergarten besucht werden.