Verwaltungsgebäude VG Rüdesheim

4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim


4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim


Der Rat der Verbandsgemeinde Rüdesheim hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2018 die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die erforderliche Zustimmung der verbandsangehörigen Gemeinden zur vorstehenden Beschlussfassung wurde gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erteilt.

Die Genehmigung gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der (ggf. verlängerten) Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt oder zurückgenommen wird (Genehmigungsfiktion). Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als zuständige Genehmigungsbehörde hat entsprechendes nicht veranlasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst die Verbandsgemeinde Rüdesheim mit Änderungen in folgenden Ortsgemeinden:

Braunweiler, Gutenberg, Hargesheim, Hüffelsheim, St. Katharinen, Schloßböckelheim, Sommerloch, Spabrücken, Waldböckelheim, Wallhausen und Weinsheim.

Die wirksame 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim bestehend aus Plan und Begründung einschließlich Umweltbericht wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Nahestr. 63, 55593 Rüdesheim (Zimmer 221), während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Flächennutzungsplanes Auskunft erteilt.

Diese Unterlagen können ergänzend auch hier eingesehen werden.