Verwaltungsgebäude VG Rüdesheim

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Der Rat der Verbandsgemeinde Rüdesheim hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2019 die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die erforderliche Zustimmung der verbandsangehörigen Gemeinden zur vorstehenden Beschlussfassung wurde gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erteilt.

Mit Datum vom 24.06.2020, Aktenzeichen: 6/62-610-13/1404, hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die Genehmigung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt.

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst die Verbandsgemeinde Rüdesheim mit Änderungen in der Ortsgemeinde Weinsheim.

Aus den dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtsplan sind diese Änderungsbereiche entsprechend ersichtlich.

 

Der Feststellungsbeschluss und die Genehmigung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Die wirksame 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim bestehend aus Plan und Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Nahestr. 63, 55593 Rüdesheim (Zimmer 221), während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Flächennutzungsplanes Auskunft erteilt.

Die vorgenannten Unterlagen werden ergänzend in das Internet gestellt und können unter der Internetadresse www.vg-ruedesheim.de eingesehen werden.

Hinweis:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Markus Lüttger, Bürgermeister

55593 Rüdesheim, den 2. Juli 2020