Bekanntmachung
Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Am Norheimer Weg“ der Ortsgemeinde Mandel
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Norheimer Weg“ der Ortsgemeinde Mandel liegt in der Zeit
vom 03.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Zimmer 220, während den allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden die auzulegegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Am Norheimer Weg“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim zur Einsichtnahme bereitgestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird während der oben genannten Veröffentlichungsfrist den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elekt-ronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie auch per Post verschickt oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsge-meindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, erklärt werden.
Folgende Unterlagen werden zur Einsicht bereitgehalten:
- Schalltechnische Stellungnahme
55595 Mandel, den 26.10.2023
Peter Schulz
Ortsbürgermeister