Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Soonwaldstraße“ der Ortsgemeinde Allenfeld

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Allenfeld

Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Soonwaldstraße“ der Ortsgemeinde Allenfeld

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Soonwaldstraße“ der Ortsgemeinde Allenfeld liegt in der Zeit

vom 02.06. bis einschließlich 02.07.2023,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Zimmer 220, während den allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung und zur Bereitstellung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim, werden die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Soonwaldstraße“ über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird während der oben genannten Frist den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können während der o.a. Auslegungszeit schriftlich, auch elektronisch an post@vg-ruedesheim.de oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, eingereicht werden.

 

Folgende Unterlagen werden zur Einsicht bereitgehalten:

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes
  • Textfestsetzung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Fachbeitrag Naturschutz
  • Schallschutzgutachten

 


55595 Allfenfeld, 25.05.2023


Florian Keller
Ortsbürgermeister