Verwaltungsgebäude VG Rüdesheim

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Hinter der Sandkaul – Hinter Holzerbach“ der Ortsgemeinde Waldböckelheim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Waldböckelheim

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Hinter der Sandkaul – Hinter Holzerbach“ der Ortsgemeinde Waldböckelheim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Waldböckelheim hat in seiner Sitzung am 17.05.2023 den Planentwurf zur Aufstellung der o.g. Bebauungsplanänderung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Beteiligung fand in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis einschließlich 17. Juli 2023 statt.

Im Rahmen der Abwägung zum o. g. Beteiligungsverfahren ist die Erforderlichkeit einer nochmaligen öffentlichen Auslegung festgestellt worden. Aufgrund der Stellungnahmen muss das Planverfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (gem. § 12 BauGB) zu einem angebotsbezogenen Bebauungsplan (im Regelverfahren) geändert werden. Der Planentwurf für die Bebauungsplanänderung, die Begründung sowie der Umweltbericht wurden überarbeitet. Insbesondere wurde, neben der Verfahrensänderung, die äußere Erschließung konkretisiert.

 

Der Gemeinderat Waldböckelheim hat sodann, in seiner Sitzung am 21.10.2023, den geänderten Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinder der Sandkaul – Hinter Holzerbach“ der Ortsgemeinde Waldböckelheim gebilligt und die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf, einschließlich der Satzung und den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Fachgutachten Avifauna, der Synopsen der frühzeitigen Beteiligung und dem ersten Beteiligungsverfahren, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Waldböckelheim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom

 

24. November 2023 bis einschließlich 27. Dezember 2023

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Zimmer 221, während der Dienststunden

montags, dienstags, mittwochs    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags                                     von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags                                              von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie auch per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, verschickt oder dort mündlich zur Niederschrift erklärt werden.

Die abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Waldböckelheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen der 1. Bebauungsplan-änderung „Hinder der Sandkaul – Hinter Holzerbach“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter https://www.vg-ruedesheim.de/ihre-verbandsgemeinde/verwaltung-24-7/bauleitplanung/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Bebauungsplanänderung „Hinter der Sandkaul – Hinter Holzerbach“ ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst die folgenden Grundstücke der Gemarkung Waldböckelheim.

Flur: 36

Flurstücke: 52, 53, 54/1, 54/2, 55, 56, 57, 50 (tlw.), 51 (tlw.), 58 (tlw.)
















Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

 

  1. Umweltbericht

Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen und die (erheblichen) Beeinträchtigungen der Planung auf die Schutzgüter ausführlich ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst:

 

Schutzgut Fläche:

Durch die Planung gehen keine besonderen Flächenfunktionen verloren. Die Planung liegt in einem bereits durch eine bestehende PV-Anlage nicht zugänglichen Bereich.

 

Schutzgut Boden:

Die Erneuerung und Erweiterung der PV-Anlage führt in sehr kleinen Teilen des Plangebiets zu zusätzlichen Teil- und Vollversiegelungen. Der Verlust der Bodenfunktionen kann durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen während Bau und Betrieb der Anlage auf ein unvermeidbares Maß beschränkt werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen sind äußerst gering, stellen jedoch einen erheblichen Eingriff dar. Der Kompensationsbedarf liegt bei insg. 213 m² und kann über multifunktional wirksame Maßnahmen intern ausgeglichen werden.


Schutzgut Wasser:

Das Niederschlagswasser wird vollständig im Plangebiet versickert bzw. verrieselt und bleibt damit für die Grundwasserneubildung erhalten. Auf besondere Sorgfalt im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird hingewiesen.

 

Schutzgut Tiere:

Das Plangebiet bietet Tieren aufgrund der PV-Bestandsanlage und der intensiven Grünlandbewirtschaftung nur geringfügig Lebensräume. Im Plangebiet wurde ausschließlich die Feldlerche als Brutvogel nachgewiesen. Durch die geplante Erweiterung der Anlage geht im Plangebiet ein Brutreviere verloren. Als Ausgleich dafür sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen: Anlage von Lerchenfenstern, Ackerbrachen und Blühstreifen bzw. Grünlandextensivierung) sowie entsprechende Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen.

 

Schutzgut Pflanzen:

Im Plangebiet konnten keine Vorkommen von besonders oder europäisch geschützten Pflanzenarten nachgewiesen werden, die durch die Umsetzung der Planung beeinträchtigt werden könnten. Die Artenzusammensetzung ist insgesamt gering. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten.

 

Schutzgut Biodiversität:

Der ökologische Wert des Plangebiets ist aufgrund der vergleichsweise kargen Artenausstattung von Tieren und Pflanzen eher gering. Trotzdem gehen durch die Bebauung Habitate bedrohter Tierarten (Bodenbrüter) verloren. Mit externen Artenschutzmaßnahmen sowie mit Maßnahmen innerhalb des Plangebietes (extensive Grünlandbewirtschaftung, Verzicht auf Stoffeinträge, Aufwertung von Gehölzstreifen) können die erheblichen Eingriffsfolgen wirksam minimiert werden.

 

Schutzgut Klima/Luft:

Die zusätzliche Bebauung der Freifläche führt zu einer geringfügigen Veränderung des Mikroklimas im Plangebiet. Negative Auswirkungen auf umgebende wärmebelastete Gebiete ergeben sich dadurch nicht. Die Beeinträchtigungen sind damit nicht erheblich.

 

Schutzgut Landschaft:

Aufgrund der bestehenden PV-Anlage ergeben sich durch die Planung keine relevanten Veränderungen für das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Fläche.

 

Mensch und seine Gesundheit:

PV-Freiflächenanlagen sind während der Betriebsphase vergleichsweise emissionsarm. Die Auswirkungen der Planung sind mit den Auswirkungen der bestehenden PV-Anlage vergleichbar und damit unerheblich.

 

Kultur- und sonstige Sachgüter:

Vorkommen von Kultur- oder sonstigen Sachgüter im Plangebiet sind nach Auskunft der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz möglich.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Umsetzung der entsprechend dargestellten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen alle (erheblichen) Beeinträchtigungen, die durch das geplante Vorhaben für die Umwelt entstehen, auf ein verträgliches Maß reduziert bzw. ausgeglichen werden können. Dem Vorhaben stehen unter diesen Voraussetzungen keine essenziellen Umweltbelange entgegen.


2.  Fachgutachten Avifauna

Im Kartierungszeitraum zwischen Mitte April und Ende Mai 2022 konnten im Untersuchungsgebiet insgesamt 26 Vogelarten festgestellt werden. Insgesamt konnten sechs Reviere der Feldlerche innerhalb des Untersuchungsgebiets festgestellt werden. Für ein Revier ist eine Entwertung des Lebensraumes im Zuge des Vorhabens durch einen möglichen Meideeffekt nicht auszuschließen. Dieser ist anhand vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) auszugleichen, um einem Eintreten des Zerstörungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG entgegenzuwirken. Sollte die Bauphase in die Brutzeit der Feldlerche fallen, sind zudem Vergrämungsmaßnahmen zu treffen, um eine Ansiedlung von Feldlerchen zu vermeiden und einem Eintreten des Verbotstatbestandes der Tötung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1. BNatSchG entgegenzutreten.

Für weitere planungsrelevante Arten, die im Untersuchungsgebiet anzutreffen sind, ist vor dem Hintergrund der Planung mit keinen negativen Auswirkungen zu rechnen.

Bei Umsetzung der genannten Maßnahmen stehen somit dem Vorhaben aus avifaunistischer Sicht gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG keine artenschutzrechtlichen Gründe entgegen.


3Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

  • Schutzgut Mensch

       - Landesbetrieb Mobilität, 09.08.2022 und 11.07.2023

       Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Blendbeeinträchtigungen.

 

  • Schutzgut Boden/Wasser

- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 12.09.2022 und 03.08.2023

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 und 17.07.2023

- Landesbetrieb Mobilität, 09.08.2022 und 11.07.2023

- Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, 15.08.2022

- Rhein-Main-Rohrleistungstransportgesellschaft mbH, 19.08.2022 und 15.06.2023

- SGD Nord, 15.08.2022

- Landesamt für Geologie und Bergbau, 14.07.2023

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Trafogebäude, zu Kompensationsmaßnahmen, zur Anbindung an das Straßennetz, zur Verlegung von Kabeln und Leitungen, zur effizienten Flächenausnutzung und zur Gefahr bei Starkregenereignissen, zu Versickerung von Niederschlagswasser, zum Bergbau und Altbergbau, zu Regelwerken bei Eingriffen in Boden und Baugrund, zum Geologiedatengesetz

 

  • Schutzgut Tiere/Pflanzen

- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, 12.09.2022 und 03.08.2023

- Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., 30.08.2022

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 und 17.07.2023

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Entwicklung von Extensivgrünland, dem Umgang mit erheblichen Umweltauswirkungen und zum Entzug von landwirtschaftlichen Flächen, zu Ausgleichmaßnahmen bezüglich der Feldlerche

 

  • Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
    - Es liegen keine Stellungnahmen mit Hinweisen zu diesem Thema vor –

 

  • Schutzgut Klima/Luft

- Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., 30.08.2022

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Nutzung von regenerativer Energie und der Umsetzung des Ausbaus.

 

  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter

- Generaldirektion Kulturelles Erbe – Landesarchäologie, 27.07.2022 und 19.06.2023

- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, 22.06.2023

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 und 17.07.2023

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem Vorkommen und dem Umgang mit archäologischen Funden, zum Flurbereinigungsverfahren, zu Nutzung von Wirtschaftswegen, zur Zusammenarbeit mit der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz

 4. Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit umweltbezogenen Informationen liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Zu den Schutzgütern Mensch, Boden/Wasser, Tiere/Pflanze., Landschaftsbild/Erholung, Klima/Luft sowie Kultur- und Sachgütern sind keine Stellungnahmen mit Informationen vorhanden.


55596 Waldböckelheim, den 16.11.2023                Helmut Schmidt, Ortsbürgermeister