Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bockenau
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Stromberg“ der Ortsgemeinde Bockenau gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Bockenau hat in seiner Sitzung am 20.10.2023 den Planentwurf zur o.g. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stromberg“ gebilligt und hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf und die textliche Festsetzungen mit Begründung in der Zeit vom
17. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Zimmer 220, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren nach § 13 a i.V.m. 13 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt und daher von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sowie Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zur Änderungsplanung nicht vor. Auf die Beurteilung der Änderung aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes in der Begründung wird hingewiesen.
Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie auch per Post verschickt oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, erklärt werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Bockenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stromberg“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim zur Einsichtnahme bereitgestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Stromberg“ ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst Flur 6, Flurstück 539/31 in der Gemarkung Bockenau.
55595 Bockenau, den 09.11.2023
Jürgen Klotz
Ortsbürgermeister