Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hüffelsheim
Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Bebauungsplanänderung „Auf Palmenstein II“ der Ortsgemeinde Hüffelsheim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Hüffelsheim hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den Planentwurf zur o.g. Bebauungsplanung gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf, einschließlich dem Satzungstext (mit rechtlichen Grundlagen, Textfestsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen), der Begründung, dem Umweltbericht und Anlagen (s.u.) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Hüffelsheim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom
25. August 2023 bis einschließlich 25. September 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Zimmer 220, während der Dienststunden
montags, dienstags, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 7.00 bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zur Planung können während der o.a. Veröffentlichungsfrist schriftlich, auch elektronisch an post@vg-ruedesheim.de oder bzw. mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde-verwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, eingereicht werden.
Die abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hüffelsheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend zur Veröffentlichung werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen der 2. Bebauungsplanänderung „Auf Palmenstein II“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter https://www.vg-ruedesheim.de/ihre-verbandsgemeinde/verwaltung-24-7/bauleitplanung/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Bebauungsplanänderung „Auf Palmenstein II“ befindet sich im Südwesten der Ortslage von Hüffelsheim.
Die Lage dieses und weiterer Geltungsbereiche ist aus den nachstehenden Bebauungsplan-Auszug (mit Übersichtsplan) ersichtlich und umfasst ganz oder teilweise (tlw.) die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:
Flur 17: Flurstücke 15/2, 15/1, 199, 14.
Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Bebauungsplanänderung ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1 : 500
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:
1. Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so v. a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, die gesetzlichen und planerischen Vorgaben und ihre Berücksichtigung in der Planung, eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (auf die Schutzgüter Mensch, Biotoptypen / Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild / Erholung sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern und auf die biologische Vielfalt), mit Angaben zum derzeitigen Umweltzustand des Plangebietes und der voraussichtlich erheblich beeinflussten Gebiete etc., eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung sowie bei Nicht-Durchführung der Planung, eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen mit Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung, Angaben zu in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie Erläuterungen zur Erarbeitung der Umweltprüfung, zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung.
2. Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Mensch
- Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach (LBM), 20.04.2023
- Kreisverwaltung, Brandschutzdienststelle, Bad Kreuznach, 05.05.2023
- Kreisverwaltung, Untere Bauaufsichtsbehörde, Bad Kreuznach, 05.05.2023
Es wurden u.a. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmschutzmaßnahmen u. Verkehrslärm, Immissionsschutzmaßnahmen, Rettungswegen und zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung.
Schutzgut Boden/Wasser
- Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie (Mainz), 12.04.2023
- Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft u. Gewerbeaufsicht, Mainz, 31.03.2023
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Koblenz, 24.03.2023
- Kreisverwaltung, Brandschutzdienststelle, Bad Kreuznach, 05.05.2023
- Landesbetrieb Mobilität, 20.04.2023
- RMR Rohrleitungstransportgesellschaft mbH, 18.04.2023
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben u. a. zu: Erdarbeiten, geomagnetischen Untersuchungen, Immissionsschutzmaßnahmen, Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, allgemeine Wasserwirtschaft u. Starkregenereignisse, Kompensationsmaßnahmen, Niederschlagswasser u. Entwässerungskonzeption, Löschwasserversorgung, der baulichen Ausführung von Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge, der Darstellung der Fläsche als „sonstige Freifläsche“ im Regionalplan, Pflanzgebot, Bauverbotszonen, Schutzstreiven von Versorgungsleitungen.
Schutzgut Tiere/Pflanzen
- Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Gensingen, 27.04.2023
Es wurden u.a. Aussagen getroffen bzw. Hinweise über Kompensationsmaßnahmen und -flächen und Artenschutzmaßnahmen.
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Kreisverwaltung, Untere Landesplanungsbehörde, Bad Kreuznach, 05.05.2023
Es wurden u.a. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: der Darstellung eines Vorbehaltsgebietes für Freizeit, Erholung und Landschaftsbild
Schutzgut Klima/Luft
keine Stellungnahmen mit Informationen zu diesem Themenkomplex vorhanden.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Westnetz GmbH, Idar-Oberstein, 11.04.2023
- Amprion GmbH, Dortmund, 04.04.2023
- RMR Rohrleitungstransportgesellschaft mbH, Köln, 18.04.2023
- Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie (Mainz), 12.04.2023
- Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Landesplanungsbehörde,05.05.2023
- Landesbetrieb Mobilität, 20.04.2023
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben u.a. zu Höchstspannungsleitungen, Versorgungsleitungen, archäologischen Verdachtsflächen, zum Schutz von Telekommunikations- und Gashochdruckleitungen, zur baugenehmigungspflicht von Spiel- und Sportanlagen, zur verkehrlichen Erschließung, zur Verlegung von Kabeln und Leitungen.
55595 Hüffelsheim, den 14.08.2023
Elmar Silbernagel, Ortsbürgermeister