Verwaltungsgebäude VG Rüdesheim

Einwohnermeldeamt

Beantragung von Dokumenten

Ausweisdokumente sind immer persönlich zu beantragen!

 

Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Beantragung

  • Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Aufnahme sollte nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen.  (Weitere Informationen zum Lichtbild und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter dem Begriff Fotomustertafel)

 

Kinder und Jugendliche (die Ausweispflicht beginnt mit dem 16. Geburtstag)

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag auf einen Personalausweis durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.

Zur Ausstellung eines Reisepasses ist die Antragstellung bis zum 18. Geburtstag von einem Erziehungsberechtigten gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier ist die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten vorzulegen.


Es muss also neben dem Kind/Jugendlichen auch ein Erziehungsberechtigter bei der Ausweisbehörde erscheinen.


Gebühren für die Ausstellung von Ausweisdokumenten:

Personalausweis

Antragstellende Person ab 24 Jahren

37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

Reisepass

 

Antragstellende Person ab 24 Jahren

70,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Der Zeitraum für die Ausstellung von Dokumenten beträgt in der Regel 2-3 Wochen.