Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden

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  • Das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rüdesheim ist ein Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Rüdesheim, das seit 1972 wöchentlich mit einer Auflage von 13.400 Expl. von der LINUS WITTICH Medien KG Höhr-Grenzhausen produziert wird. Der Inhalt besteht überwiegend aus Vereinsmeldungen, kirchlichen Nachrichten, Veranstaltungshinweisen, sowie Meldungen aus dem Rathaus und öffentlichen Einrichtungen.

    Steckbrief - Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden

    Objekt: 468

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    Erscheinungsdatum:   Anzeigenschluss (kostenpflichtig): Redaktionsschluss:

    Donnerstag, 21.03.2024, KW 12

      abgelaufen abgelaufen

    Donnerstag, 28.03.2024, KW 13

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    Donnerstag, 04.04.2024, KW 14

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    Donnerstag, 11.04.2024, KW 15

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    Montag, 08.04.2024, 12:00 Uhr

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    Donnerstag, 18.04.2024, KW 16

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    Donnerstag, 25.04.2024, KW 17

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    Donnerstag, 02.05.2024, KW 18

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    Freitag, 26.04.2024, 12:00 Uhr

    Montag, 29.04.2024, 07:00 Uhr

    Donnerstag, 09.05.2024, KW 19

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    Montag, 06.05.2024, 07:00 Uhr

    Donnerstag, 16.05.2024, KW 20

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    Montag, 13.05.2024, 12:00 Uhr

    Montag, 13.05.2024, 07:00 Uhr

    Donnerstag, 23.05.2024, KW 21

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    Freitag, 17.05.2024, 12:00 Uhr

    Montag, 20.05.2024, 07:00 Uhr

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    Impressum

    Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
    Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
    ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de
    Redaktions-eMail: ruedesheim@wittich-hoehr.de
    Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
    Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
    Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.