Verwaltungsgebäude VG Rüdesheim

5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim

5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Der Rat der Verbandsgemeinde Rüdesheim hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2019 die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die erforderliche Zustimmung der verbandsangehörigen Gemeinden zur vorstehenden Beschlussfassung wurde gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erteilt. 

Mit Datum vom 22.07.2020, Aktenzeichen: 6/62-610-13/1406, hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die Genehmigung der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt.

Der räumliche Geltungsbereich der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst die Verbandsgemeinde Rüdesheim mit Änderungen in den Ortsgemeinden Argenschwang, Burgsponheim, Duchroth, Gutenberg, Hargesheim, Hüffelsheim, Mandel, Münchwald, Niederhausen, Roxheim, Rüdesheim, Sommerloch, Spabrücken, Sankt Katharinen, Traisen, Waldböckelheim, Wallhausen.

Die wirksame 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim bestehend aus Planzeichnungen (3 Gesamtpläne (Nord, Mitte, Süd) sowie 27 Ortslagenausschnitte) und Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Nahestr. 63, 55593 Rüdesheim (Zimmer 221), während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Flächennutzungsplanes Auskunft erteilt.

Die vorgenannten Unterlagen können ergänzend auch hier eingesehen werden.


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