Rasenmähen - laut und lästig


Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Rasenmäher und andere lärmerzeugende Arbeitsgeräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.

Das Benutzen solcher Maschinen ist Privatpersonen auch während der Mittagsruhezeit von 13.00 – 15.00 Uhr nicht gestattet.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Um Ihr nachbarliches Verhältnis nicht zu beeinträchtigen, führen Sie bitte laute Tätigkeiten außerhalb der Ruhezeiten durch und nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner und Nachbarn

Fachbereich Ordnung & Soziales