Erhöhung der Steuerhebesätze in den Ortsgemeinden zum 01.01.2023


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass in fast allen Ortsgemeinden die Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer notwendig geworden ist.
Hintergrund ist, dass der Landtag Rheinland-Pfalz die landesdurchschnittlichen Hebesätze neu festgelegt hat. Dies sind 345 % bei der Grundsteuer A, 465 % bei der Grundsteuer B, 380 % bei der Gewerbesteuer.

Passen nun die Ortsgemeinden ihre Steuerhebesätze nicht an, zahlen sie einerseits Umlagen für Geld, das sie nicht haben und bekommen - andererseits erhalten sie keine Landeszuschüsse für Maßnahmen, wenn sie die eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen.

Abschließend bleibt den Gemeinden keine andere Möglichkeit, als ihre Hebesätze für die Steuern zu erhöhen. Den Verantwortlichen in den Ortsgemeinden ist bewusst, dass dies eine sehr schwierige Entscheidung ist/war.
Trotzdem bitten wir um Verständnis, da auch die Gemeinden mit allen Einrichtungen und ihrem Personal handlungsfähig bleiben müssen.


Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim