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Pressemitteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Förderung für den Heizungstausch
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Die befristete Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 begonnen werden. Der Antrag muss in diesen Fällen bis zum 30.11.2024 gestellt werden. Im Anschluss muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen. Die technische Antragsstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für private Selbstnutzende in Einfamilienhäusern ist ab 27.02.2024 möglich. Die Registrierung im Kundenportal der KfW ab dem 01.02.2024.
Die neue Förderung für den Heizungstausch umfasst eine Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen, sowie ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000€ zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für Wärmepumpen ist ein Effizienzbonus von 5% möglich. Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500€ gewährt. Die einzelnen Boni können miteinander kumuliert werden; allerdings liegt der Förderhöchstsatz bei 70% für private Selbstnutzer.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/ oder der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9010. Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können ebenfalls gefördert werden. In diesen Fällen erfolgt die Abwicklung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Mehr Details unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html