Förderangebote

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Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken

Die Bundesregierung hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 im Klimaschutzgesetz verankert. Darüber hinaus will die Landesregierung das Land Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 klimaneutral machen.
Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, muss der solare Zubau deutlich beschleunigt werden.

Um den Klimaschutzzielen auch auf kommunaler Ebene Rechnung zu tragen und einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 22.03.2023 auf Vorschlag von Bürgermeister Markus Lüttger den Erlass der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken beschlossen.

Für Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung bis 600 W gelten vereinfachte Anmelde- und Installationsvorgaben. Die Montage der Geräte ist einfach und kann vom Eigentümer selbst vorgenommen werden.

Die Förderung beträgt 100,00 € je Haushalt bzw. Wohneinheit, der mit einem Balkonkraftwerk bzw. Stecker-Solargerät ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.

Geräte, welche vor dem 01.04.2023 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.

Förderanträge können per E-Mail an solar@vg-ruedesheim.de oder schriftlich an

Verbandsgemeinde Rüdesheim
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim

eingereicht werden.

Nähere Informationen können der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken entnommen werden. Bitte benutzen Sie bei der Antragsstellung das vorgesehene Antragsformular.



Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die verbandsangehörigen Ortsgemeinden

Zur Verbesserung des Klimaschutzes und der örtlichen CO2-Bilanz unterstützt die Verbandsgemeinde im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten" angehörige Ortsgemeinden.

Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Ansatz zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro veranschlagt. Die Verbandsgemeinde verfolgt das Ziel hierdurch verstärkt den steigenden Herausforderungen im Klimaschutz Rechnung zu tragen und fördert Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen.

Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 25.06.2020 beschlossene Richtlinie sieht Förderungen für Maßnahmen vor, die zu einer nachweislichen Verbesserung des Klimaschutzes und damit zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen.

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an die verbandsgemeindeeigenen Ortsgemeinden. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Neben der nun gestarteten Förderung für Gemeindevorhaben, berücksichtigt die Verbandsgemeinde unabhängig hiervon bei eigenen Projekten stets klimaschutzrechtliche Belange.