Förderangebote

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Programm zur Förderung von Balkonkraftwerken

Die Bundesregierung hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 im Klimaschutzgesetz verankert. Rheinland-Pfalz hat sich das Ziel gesetzt, zwischen 2035 und 2040 klimaneutral zu werden. Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz im März 2023, hat sich die Verbandsgemeinde Rüdesheim zu dem Klimaschutzziel der Landesregierung bekannt.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen deutlich beschleunigt werden.

Für Stecker-Solarmodule bzw. sog. Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung bis 800 W gelten vereinfachte Anmelde- und Installationsvorgaben. Die Montage der Geräte ist einfach und kann vom Eigentümer selbst vorgenommen werden.

Seit 2023 fördert die VG Rüdesheim deshalb die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Mit Bewilligung von 1.000 Anträgen war das angesetzte Fördervolumen von 100.000 € im Dezember 2024 ausgeschöpft. Als Alternative zu großen PV-Dachanlagen stößt das Förderprogramm für Balkonkraftwerke nach wie vor auf großes Interesse. Deshalb wurde im März 2025 eine Fortsetzung des Förderprogramms und eine Aufstockung der Fördermittel beschlossen.

Die Förderung beträgt 100,00 € je Haushalt bzw. Wohneinheit, der/die mit einem Balkonkraftwerk bzw. Stecker-Solargerät ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.

Für die Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
  • eine Kopie des Kaufbelegs,
  • ein Foto der montierten Anlage,
  • ggf. eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Förderanträge können per Post oder per E-Mail an solar@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. 



Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die verbandsangehörigen Ortsgemeinden

Zur Verbesserung des Klimaschutzes und der örtlichen CO2-Bilanz unterstützt die Verbandsgemeinde im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten" angehörige Ortsgemeinden.

Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Ansatz zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro veranschlagt. Die Verbandsgemeinde verfolgt das Ziel hierdurch verstärkt den steigenden Herausforderungen im Klimaschutz Rechnung zu tragen und fördert Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen.

Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 25.06.2020 beschlossene Richtlinie sieht Förderungen für Maßnahmen vor, die zu einer nachweislichen Verbesserung des Klimaschutzes und damit zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen.

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an die verbandsgemeindeeigenen Ortsgemeinden. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Neben der nun gestarteten Förderung für Gemeindevorhaben, berücksichtigt die Verbandsgemeinde unabhängig hiervon bei eigenen Projekten stets klimaschutzrechtliche Belange.