Kommunale Wärmeplanung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor schreitet immer weiter voran. Im Jahr 2023 stammten etwa 56 % des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (Quelle: destatis).
Im Wärmesektor dominieren allerdings die fossilen Energieträger. In Rheinland-Pfalz liegt der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Wärme und Kälte bei rd. 11 % (Quelle: MKUEM), in der VG Rüdesheim lag der Anteil 2019 bei 8 % (nur Wärme).
Die gesetzten Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis 2040) können daher nur erreicht werden, wenn auch der Wärmesektor eine Transformation weg von fossilen Energieträgern in Richtung Erneuerbare erfährt. Die kommunale Wärmeplanung bietet den Kommunen ein Planungsinstrument, um diese Transformation strukturiert anzugehen. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt deshalb die Durchführung einer Wärmeplanung für Kommunen vor (abhängig von der Anzahl der Einwohnerzahl einer Kommune). Die VG Rüdesheim ist demnach verpflichtet, bis 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu beschließen.
Um das Förderangebot des Bundes für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu nutzen, reichte die VG Rüdesheim im Juli 2023 einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie bei der Förderstelle Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Der Antrag wurde im Mai 2024 bewilligt. Die Laufzeit des Projekts ist auf 12 Monate befristet.
Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde die EnergyEffizienz (e-eff) GmbH als externes Fachbüro beauftragt.
Beschreibung der kommunalen Wärmeplanung
Inhalt und zeitlicher Rahmen des kommunalen Wärmeplans sind durch die Fördervorgaben festgeschrieben. Die Bestandteile des Wärmeplans sind:
- Bestandsanalyse: Datenerhebung zu Wärmebedarf und Infrastruktur; Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz
- Potenzialanalyse: Ermittlung von Einsparmöglichkeiten und vorhandenen Potenzialen erneuerbarer Energien
- Szenarienentwicklung: Beschreibung von Zielszenarien und Entwicklungspfaden für das Jahr 2045 mit den Zwischenzielen 2030, 2035 und 2040
- Wärmewendestrategie: Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs
- Akteursbeteiligung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verstetigung: Festlegung von Zuständigkeits- und Organisationsstrukturen
- Controlling zur Verfolgung der Zielerreichung
Förderung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Projekttitel: KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Rüdesheim
Laufzeit: 01.05.2024 – 30.04.2025
Förderkennzeichen: 67K27162
Förderquote: 90%
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiver Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zur Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.