Kommunale Wärmeplanung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor schreitet immer weiter voran. Im Jahr 2023 stammten etwa 56 % des erzeugten und ins Netz eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (Quelle: destatis).
Im Wärmesektor dominieren allerdings die fossilen Energieträger. In Rheinland-Pfalz liegt der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Wärme und Kälte bei rd. 11 % (Quelle: MKUEM), in der VG Rüdesheim lag der Anteil 2019 bei 8 % (nur Wärme).
Die gesetzten Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis 2040) können daher nur erreicht werden, wenn auch der Wärmesektor eine Transformation weg von fossilen Energieträgern in Richtung Erneuerbare erfährt. Die kommunale Wärmeplanung bietet den Kommunen ein Planungsinstrument, um diese Transformation strukturiert anzugehen. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt deshalb die Durchführung einer Wärmeplanung für Kommunen vor (abhängig von der Anzahl der Einwohnerzahl einer Kommune). Die VG Rüdesheim ist demnach verpflichtet, bis 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu beschließen.
Um das Förderangebot des Bundes für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu nutzen, reichte die VG Rüdesheim im Juli 2023 einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie bei der Förderstelle Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein. Der Antrag wurde im Mai 2024 bewilligt.
Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde die EnergyEffizienz (e-eff) GmbH als externes Fachbüro beauftragt.
Beschreibung der kommunalen Wärmeplanung
Inhalt und zeitlicher Rahmen des kommunalen Wärmeplans sind durch die Fördervorgaben festgeschrieben. Die Bestandteile des Wärmeplans sind:
- Bestandsanalyse: Datenerhebung zu Wärmebedarf und Infrastruktur; Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz
- Potenzialanalyse: Ermittlung von Einsparmöglichkeiten und vorhandenen Potenzialen erneuerbarer Energien
- Szenarienentwicklung: Beschreibung von Zielszenarien und Entwicklungspfaden für das Jahr 2045 mit den Zwischenzielen 2030, 2035 und 2040
- Wärmewendestrategie: Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs
- Akteursbeteiligung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verstetigung: Festlegung von Zuständigkeits- und Organisationsstrukturen
- Controlling zur Verfolgung der Zielerreichung
Projektablauf
Projektschritte | Zeitraum | Ergänzende Information |
Datenerhebung | seit 05/2024 |
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Präsentation der Zwischenergebnisse im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz | 13.05.2025 |
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Präsentation der Zwischenergebnisse im VG-Rat | 02.07.2025 |
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| Workshop Wärmewendestrategie | 17.09.2025 | nicht öffentlich |
| Präsentation der Workshop-Ergebnisse im VG-Rat | 08.10.2025 | |
Bürgerforum kommunale Wärmeplanung | 09.10.2025 | |
| Offenlage der Entwurfsfassung | 20.10.-20.11.2025 | |
Beratung und Beschlussfassung der kommunalen Wärmeplanung im VG-Rat | 11.12.2025 |
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Offenlage der kommunalen Wärmeplanung
Die Verbandsgemeinde Rüdesheim ist im Rahmen der Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Mai 2024 in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung eingestiegen. Nach Erstellung der Bestands- und Potenzialanalyse steht die kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Rüdesheim vor ihrem Abschluss. Die Ergebnisse wurden in einem Endbericht sowie in Ortsgemeinde-Steckbriefen zusammengefasst.
Nach § 7 Abs. 1 Bundes-Wärmeplanungsgesetz ist die Öffentlichkeit an dem Prozess der Wärmeplanung zu beteiligen. Daher wurden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 09.10.2025 der Öffentlichkeit präsentiert. Darüber hinaus liegen die Ergebnisse in der Zeit
vom 20.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim von 08:00 bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden die auszulegenden Unterlagen weiter unten auf dieser Seite als Download bereitgestellt.
Stellungnahmen zur kommunalen Wärmeplanung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können sie auch per Post an Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Fachbereich Zentrale Dienste und Büroleitung, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim verschickt werden.
Der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und die Veröffentlichung des finalen Endberichts ist für Ende Dezember 2025 geplant.
Steckbriefe der Ortsgemeinden:
Förderung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Projekttitel: KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Rüdesheim
Laufzeit: 01.05.2024 – 31.12.2025
Förderkennzeichen: 67K27162
Förderquote: 90%

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiver Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zur Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
