Wichtiger Hinweis zu den Rückzahlungen der Abwasserentgelte für die Gemeinde Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Stadt eine Neuveranlagung nach Erlass einer neuen Satzung (mit Rückwirkung) vorbehält (siehe Rückseite des Bescheides).

Inwieweit die Stadt die bisherigen Entgeltsätze anwendet, wird sich noch zeigen. Derzeit wären sie berechtigt, die Gebühren und Beiträge der Kernstadt anzuwenden (§ 3 Abs. 2 der bestehenden Zweckvereinbarung). Die erforderliche Zustimmung wurde von uns ausdrücklich erteilt. Die Stadt wird hiervon aber voraussichtlich keinen Gebrauch machen, da sie auf höhere und damit ihrer Meinung nach kostendeckende Entgelte besteht (Berichterstattung in der örtlichen Presse).

Fazit: Treffen Sie entsprechende Vorsorge, da voraussichtlich im Jahr 2019 oder 2020 eine Nachzahlung für die Jahre 2017 und 2018 auf Sie zukommen wird.