Als Nachweise gelten:
- Impfnachweis
- Genesungsnachweis (mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate alt)
- Zertifizierter Testnachtweis (nicht älter als 24 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden)
Die Verwaltung setzt damit die aktuell gültige 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz um. Die 3G-Regel wird am Eingang kontrolliert. Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, etwas mehr Zeit einzuplanen und die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten.
Darüber hinaus gelten in den Gebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, OP oder FFP2 Maskenpflicht).
Wir bitten um ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung