Energiewende in unserem Land


Dazu haben sowohl Bundes- als auch Landesregierung neue Gesetze beschlossen wie auch bereits bestehende geändert bzw. ergänzt.

Im Ergebnis müssen alle Bundesländer mindestens 2 % ihrer Landesfläche der Windenergie zur Verfügung stellen, in Rheinland-Pfalz sogar 2,2 % (ab 2027).

Ich weiß - und dazu stehe ich auch - ich habe vor Jahren gesagt, dass es auch einmal eine Verbandsgemeinde ohne Windkraftanlagen geben darf.

Doch diese Frage stellt sich seit den Beschlüssen in Bund und Land nicht mehr.

So muss auch ich mich den neuen Gegebenheiten stellen und versuche nun, das Beste für die Ortsgemeinden und damit für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Was bedeutet dies für die Verbandsgemeinde Rüdesheim und ihre 32 Orts-gemeinden?

Umgehend nach dem Beschluss über das „Wind an Land-Gesetz“ haben wir ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Parallel wurde ein Fachanwalt mit der rechtlichen Begleitung der Maßnahme beauftragt.

In die Planung müssen unter anderem die von der Landesregierung gelockerten Kriterien eingearbeitet werden; diese sind beispielsweise:

·        die Reduzierung des Abstandes zur Wohnbebauung (von 1.000 m auf 900 m),

·        die Reduzierung der Windhöffigkeit in m/s,

·        der Schutz des alten Baumbestandes (bisher ab 100 Jahre geschützt, nun erst ab 120 Jahre) und

·        einiges mehr.

Die uns nun seit vor Weihnachten 2022 vorliegende Flächenermittlung hat ein Flächenvolumen von ca. 850 ha oder mehr als 4 % unserer Flächen ergeben.

Im Einzelnen sind das die Gebiete „Zollstock bei Waldböckelheim“, „Weinsheim und Waldböckelheim“ an der Abfahrt B41 in Richtung Burgsponheim, „Gauchsberg“ und „Duchroth/Oberhausen“.

Der Flächennutzungsplan sieht nur die Ausweisung von Flächen vor - wo die genauen Standorte sind, kann aus heutiger Sicht noch nicht gesagt werden. 

„Warum beschränkt sich die Verbandsgemeinde nicht auf 2,2 % der Flächen“, werde ich immer wieder gefragt?

Mit dem Flächennutzungsplan schaffen wir ein Angebot auf Grundlage einer seriösen und fundierten Planung. Wir haben dabei allen Kriterien des Landes wie auch unseren eigenen (Wasserschutz als Beispiel) Rechnung getragen.

Die nun ausgewiesenen Flächen sind einfach bei der Potentialermittlung herausgekommen. Es steht uns rechtlich nicht zu, einzelne Flächen vor einer weiteren Prüfung zu streichen.

Sollen wir Duchroth sagen: „Eure Fläche ja, doch die in Sponheim nicht?!“

Die Offenlage des Flächennutzungsplanes wird zeigen, wie viele der Potentialflächen am Schluss auch geeignet sind und damit zu Eignungsflächen werden. Das können dann auch weit weniger als 2,2 % der Verbandsgemeindeflächen sein, doch dann unter der Voraussetzung und mit dem Ergebnis, dass wir einen rechtsicheren Weg gegangen sind und niemanden ausgeschlossen haben. Dann gibt es eben keine „mindestens 2,2 % geeignete Flächen“.

 

Unter diesen Vorgaben haben wir versucht, einen Solidarfonds unter allen

32 Ortsgemeinden zu schließen. Damit ist gewährleistet, dass vom finanziellen Kuchen alle Ortsgemeinden etwas abhaben und es keine „reichen“ und „armen“ Ortsgemeinden gibt.

25 % aller Pachteinnahmen gehen also in einen gemeinsamen Topf und werden anschließend an alle Ortsgemeinden nach einem bestimmten Schlüssel ausgeschüttet; die Verbandsgemeinde selbst bleibt bei der Verteilung außen vor, darauf habe ich Wert gelegt.

Dieser Solidarfonds wurde von allen 32 Ortsgemeinden beschlossen.

Im nächsten Schritt wollten wir die Interessen der Eigentümer (Ortsgemeinden, Landesforsten, Private) bündeln, um eine bessere Vermarktung der Flächen zu erreichen.

Auch hierzu gibt es grundsätzliche Überlegungen, wie man die Gesamtfläche am effektivsten vermarkten kann und - was mir ganz wichtig ist - wie man möglichst lange Mitspracherecht behalten kann.

Bei einer einfachen Flächenverpachtung gibt die Ortsgemeinde mit Abschluss des Pachtvertrages alle Mitspracherechte auf. 

Mit der Prüfung des hierzu möglichen Konstruktes, konkret der Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts und weiterer Gesellschaften, haben wir nun einen weiteren Fachanwalt beauftragt. Dieser wird ein umfassendes Gutachten in Bezug auf Vergaberecht, Kommunalrecht und Kartellrecht vorlegen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten, bis dahin ruht die Angelegenheit „Betreibermodell“.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

an dieser Stelle sage ich ganz offen: die Energiewende stellt sowohl für die Verbandsgemeinde Rüdesheim, die Ortsgemeinden sowie auch für meinen Ersten Beigeordneten Heinz-Martin Schwerbel und für mich die größte Herausforderung in den letzten Jahren und Jahrzehnten dar.

Es ist zwar grundsätzlich Aufgabe der Verbandsgemeinde, diese schwierige Angelegenheit zu regeln, doch wird dies ohne die Kooperation der Ortsgemeinden und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger nicht gelingen.

Deshalb habe ich selbst frühzeitig den persönlichen Entschluss gefasst, die meisten Angelegenheiten möglichst von Fachleuten betreuen zu lassen.

Dazu sind Planer, Projektierer und Anwälte erforderlich, die wir beauftragt haben und auch weiterhin beauftragen werden.

Ich hoffe, Ihnen einen kurzen Abriss über den derzeitigen Sachstand gegeben zu haben. Ich wiederhole mich gerne, in dem ich betone, dass es nicht in meiner Macht liegt, auf Windenergie zu verzichten bzw. diese zu verhindern.

Das kann und darf ich nach den neuesten Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung nicht und das kann auch bitte niemand von mir verlangen.

 

Ich bedanke mich schon heute für Ihre Unterstützung bei dieser herausfordernden Aufgabe.

Nochmals, herzlichen Dank und beste Grüße

 

Ihr

Markus Lüttger

Bürgermeister