Nach Vorgabe des Gesetzgebers müssen die bis zum 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. Dies gilt auch für das erste Scheckkartenformat. Hintergrund ist unter anderem, dass künftig die ausgestellten Führerscheine nicht mehr dauerhaft gültig sind.
Die neuen Führerscheine, welche nach den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden, bleiben für die Dauer der eingetragenen Befristung gültig.
Der Antrag kann bei der Kreisverwaltung, aber auch bei uns zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros gestellt werden.
Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro.
20,20 Euro müssen direkt an die Kreisverwaltung überwiesen werden, 5,10 Euro werden vor Ort im Bürgerbüro gezahlt.
Über die Zahlung der 20,20 Euro an die Kreisverwaltung bekommen Sie vor Ort einen Zettel mit entsprechenden Informationen.
Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 8 Wochen. Den neuen Führerschein können Sie dann wieder bei uns abholen.