Bauleitplanung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft (vgl. § 5 BauGB).
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9 BauGB).
Die Bebauungspläne der jeweiligen Ortsgemeinden stehen digital zur Verfügung und können hier eingesehen werden:
Sie können sich über das Plus-Zeichen in die Karte zum gewünschten Ort reinzoomen. Danach klicken Sie auf den Button i (Identifizieren). Nun erscheint neben dem Mauspfeil ein grünes "i". Mit diesem Pfeil klicken Sie auf der Karte in das gewünschte Teilgebiet. Im Fenster Identifizieren erscheint nun ein Fenster Bebauungsplan. Klicken Sie hier auf "BPlan" und scrollen herunter, dann erscheint ein Feld URL Plan. Hierüber können Sie sich den gewünschten Bebauungsplan aufrufen.
Hargesheim
Bürgerbeteiligung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Straußberg – Hardrech – Im Flürchen – Auf dem Bauernstück“