Standesamt der Verbandsgemeinde
Anmeldung der Eheschließung
Bevor eine Hochzeit stattfinden kann, ist es erforderlich, die Eheschließung beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes anzumelden. Früher wurde dieser Vorgang auch als „Aufgebot bestellen“ bezeichnet.
Der Ort der Anmeldung muss nicht identisch mit dem Ort der Trauung sein. Grundsätzlich kann die Eheschließung bei jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.
Besprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Partner und Ihrer Familie, wann Sie sich trauen lassen möchten. Je nachdem, wie beliebt das anvisierte Standesamt und der Termin sind, sollten Sie Ihren Wunschtermin beim jeweiligen Standesamt frühzeitig reservieren.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Die Entscheidung über die Namensführung in der Ehe – ob getrennte Familiennamen, ein gemeinsamer Ehename oder ein Doppelname – kann entweder direkt bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Bitte informieren Sie sich über die seit dem 01.05.2025 geltenden neuen Regelungen im Namensrecht sowie deren mögliche Auswirkungen auf Kinder.
Verfahrensablauf
• Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
• Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Bitte teilen Sie uns das bei der Terminvereinbarung mit.
Bitte beachten Sie:
Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch.
Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist.
An wen muss ich mich wenden?
• Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
• bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Voraussetzungen
• Volljährigkeit
• Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
• Keine Ehe zwischen Verwandten
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
• Keine Doppelehen
Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde, wird nichts weiter benötigt.• wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
• wenn die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft im Inland beurkundet wurde, wird nichts weiter benötigt
• Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde eine internationale Eheurkunde oder die Heiratsurkunde im fremdsprachigen Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
